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Aufsatz
Behindertenbewegung/en, Menschenrechte und die UN-Behindertenrechtskonvention
(2017)
Zumindest in sozial- und behindertenpädagogischen Kreisen hat sich inzwischen herumgesprochen, dass es die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die die allgemeinen Menschenrechte für die Lebenslage Behinderung nachdrücklich „durchdekliniert“, gibt. Einige der Genannten werden auch wissen, dass es seit den 1970er Jahren in (West-)Deutschland eine Behindertenbewegung gibt, die für die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Gleichstellung behinderter Menschen kämpft/e. Den wenigsten dürfte jedoch bewusst sein, ...
Teil eines Buches
Angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit - Bedeutsame Menschenrechts-Instrumente für Inklusion und Exklusion
(Verlag Julius Klinkhardt, 2016)
Ableism und Rassismus sind starke gesellschaftliche Krafte, die die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen und/oder Migrationshintergrund bewirken. Dem entgegen steht die UN-Behindertenrechtskonvention, sie basiert auf den Menschenrechtsgrundsatzen der Gleichheit und Freiheit aller Menschen und enthalt zwei Menschenrechts-Instrumente: Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen, die zum Schutz der Menschenrechte behinderter Menschen genutzt werden konnen. Wie stark diese zum Einsatz kommen, hangt davon ab, ob ...
Teil eines Buches
Die gesetzlichen Grundlagen inklusiver Bildung
(Friedrich-Ebert-Stiftung, Netzwerk Bildung, 2010)
Genau wie unser Grundgesetz gründet sich die UN-Behindertenrechtskonventionauf die Menschenwürde. Es gibt kein anderes Kriterium dafür, Anspruch auf Anerkennung der Menschenwürde zu haben, als ein Mensch zu sein. In Artikel 1 der Konvention heißt es: „Das Ziel der UNBehindertenrechtskonvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte für alle Menschen mit Behinderungen zu erreichen und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ (BRK, Artikel 1) Dieses Ziel wird unterstützt ...