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I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881) Band 3: Arbeiterschutz
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 1996)
Die liberale Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts überließ die Gestaltung der gewerblichen Arbeitsverhältnisse weitgehend der freien vertragsmäßigen Regelung. Die Gewerbeordnung von 1869 dehnte im Wesentlichen nur die preußischen Vorschriften zum Schutz der jugendlichen Arbeiter auf das übrige Deutschland aus. Es gab jedoch auf Regierungsebene, bei politischen Parteien, Professoren und Pastoren vielfältige Bemühungen, den Arbeiterschutz auszuweiten; diese mehrten sich nach der Reichsgründung von Jahr zu Jahr. Anfang ...
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II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890) Band 2, 1. Teil: Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 1995)
Die Arbeiten für die zweite Unfallversicherungsvorlage wurden unmittelbar nach dem Scheitern der ersten im Sommer 1881 aufgenommen. Bismarcks Direktiven sahen nun Gefahrengenossenschaften als Träger und eine jährliche Umlage mit Reichszuschuss als Finanzierungsverfahren der öffentlich-rechtlichen Unfallversicherung vor; eine Beteiligung privater Versicherungsanstalten, auch in nur substitutiver Form, wurde kategorisch abgelehnt. Die nach diesen Vorgaben im Frühjahr 1882 fertiggestellte zweite Unfallversicherungsvorlage ...
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Zwischen Waschzuber und Wohltätigkeit
(Frauenbeauftragte und Kulturamt, Tübingen, 1991)
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II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890) Band 3: Arbeiterschutz
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 1998)
Im letzten Jahrzehnt der Kanzlerschaft Bismarcks wurde in Deutschland die gesetzliche Arbeiterversicherung ausgebaut, nicht aber der präventive Arbeiterschutz. Gleichwohl gab es hier beachtliche Initiativen: Der Reichstag beschloss 1887 und 1888 Novellen zur Abänderung der Gewerbeordnung in den Bereichen Frauen- und Kinderarbeit bzw. Sonntagsarbeit. Auf Betreiben Bismarcks lehnte der Bundesrat diese aber ab, so dass sie nicht Gesetz wurden.
Der langwierige Entscheidungsprozess des Reichstags und die Hintergründe der ...
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I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881) Band 2: Von der Haftpflichtgesetzgebung zur ersten Unfallversicherungsvorlage
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 1993)
In diesem Band wird dokumentiert, wie die rechts- und sozialpolitischen Auseinandersetzungen über die Arbeitsunfälle im Industriebetrieb von der Haftpflichtgesetzgebung zur ersten Unfallversicherungsvorlage führten. Die Grundsätze des Reichshaftpflichtgesetzes von 1871, die an der herrschenden Privatrechtsordnung ausgerichtet waren, wurden den technischen Gefahren und sozialen Schäden des Industriebetriebs nicht gerecht. Die daraufhin auf Seiten der preußischen Ministerialbürokratie (Theodor Lohmann) und der westfälischen ...
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Cosa fa la TV ai bambini?
(Editrice Elle Di Ci, Leumann (Torino), 1997)
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TV-Kids
(Otto Maier, Ravensburg, 1993)
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Medienkommunikation im Alltag
(Saur, München u.a., 1990)
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IV. Abteilung: Die Sozialpolitik in den letzten Friedensjahren des Kaiserreichs (1905-1914) Band 3, 1. Teil: Das Jahr 1907
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 1994)
Für die Öffentlichkeit war das Jahr 1907 sozialpolitisch eher unauffällig. Innerhalb der Reichsverwaltung jedoch wurden große Gesetzesvorhaben vorbereitet: Ein Gesetzentwurf zur Sicherung der Vertretungsrechte der Sozialparteien in Arbeitskammern und die Vorarbeiten für eine durchgreifende Reform der Sozialversicherungszweige wurden in Arbeitsgruppen erörtert. Die öffentliche Diskussion dagegen wurde von dem unerwarteten Konjunktureinbruch zur Jahresmitte beherrscht; erneut wurden Möglichkeiten diskutiert, die die ...
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"Gemeinschaftsfremde"
(Bundesarchiv Koblenz, 1998)