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I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881) Band 4: Arbeiterrecht
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 1997)
Das Arbeiterrecht war im Deutschen Kaiserreich ein werdendes Recht. Ausgehend von dem in der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund von 1869 geregelten Recht der Arbeitsbeziehungen informiert der Quellenband umfassend über die Anfänge des kollektiven Arbeitsrechts sowie die Versuche zur Schaffung eines Berufsvereinsrechts und einer besonderen Arbeitsgerichtsbarkeit.
Quellen zum Ablauf der großen Arbeitskämpfe der Reichsgründungszeit in Waldenburg (1869), Königshütte (1871) und dem Ruhrgebiet (1872) sowie die ...
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I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881) Band 3: Arbeiterschutz
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 1996)
Die liberale Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts überließ die Gestaltung der gewerblichen Arbeitsverhältnisse weitgehend der freien vertragsmäßigen Regelung. Die Gewerbeordnung von 1869 dehnte im Wesentlichen nur die preußischen Vorschriften zum Schutz der jugendlichen Arbeiter auf das übrige Deutschland aus. Es gab jedoch auf Regierungsebene, bei politischen Parteien, Professoren und Pastoren vielfältige Bemühungen, den Arbeiterschutz auszuweiten; diese mehrten sich nach der Reichsgründung von Jahr zu Jahr. Anfang ...
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III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904) Band 6: Die Praxis der Rentenversicherung und das Invalidenversicherungsgesetz von 1899
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 2014)
Das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 13. Juli 1889 trat zum Jahresbeginn 1891 in Kraft. Als Träger waren 31 unabhängige Versicherungsanstalten gegründet worden, die sich nicht zuletzt im Hinblick auf ihre Finanzen recht unterschiedlich entwickelten.
Die Akzeptanz des Gesetzes war zunächst gering, die Vorteile für die Arbeiter wurden jedoch bald deutlich. Die Invalidenrente, die im Gegensatz zur Altersrente an keine Altersgrenze gebunden war, wurde zur häufigsten Rentenart.
Legislativ zunächst noch ...
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I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881) Band 2: Von der Haftpflichtgesetzgebung zur ersten Unfallversicherungsvorlage
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 1993)
In diesem Band wird dokumentiert, wie die rechts- und sozialpolitischen Auseinandersetzungen über die Arbeitsunfälle im Industriebetrieb von der Haftpflichtgesetzgebung zur ersten Unfallversicherungsvorlage führten. Die Grundsätze des Reichshaftpflichtgesetzes von 1871, die an der herrschenden Privatrechtsordnung ausgerichtet waren, wurden den technischen Gefahren und sozialen Schäden des Industriebetriebs nicht gerecht. Die daraufhin auf Seiten der preußischen Ministerialbürokratie (Theodor Lohmann) und der westfälischen ...