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Teil eines Buches
Angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit - Bedeutsame Menschenrechts-Instrumente für Inklusion und Exklusion
(Verlag Julius Klinkhardt, 2016)
Ableism und Rassismus sind starke gesellschaftliche Krafte, die die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen und/oder Migrationshintergrund bewirken. Dem entgegen steht die UN-Behindertenrechtskonvention, sie basiert auf den Menschenrechtsgrundsatzen der Gleichheit und Freiheit aller Menschen und enthalt zwei Menschenrechts-Instrumente: Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen, die zum Schutz der Menschenrechte behinderter Menschen genutzt werden konnen. Wie stark diese zum Einsatz kommen, hangt davon ab, ob ...
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Die gesetzlichen Grundlagen inklusiver Bildung
(Friedrich-Ebert-Stiftung, Netzwerk Bildung, 2010)
Genau wie unser Grundgesetz gründet sich die UN-Behindertenrechtskonventionauf die Menschenwürde. Es gibt kein anderes Kriterium dafür, Anspruch auf Anerkennung der Menschenwürde zu haben, als ein Mensch zu sein. In Artikel 1 der Konvention heißt es: „Das Ziel der UNBehindertenrechtskonvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte für alle Menschen mit Behinderungen zu erreichen und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ (BRK, Artikel 1) Dieses Ziel wird unterstützt ...
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Konzeptualisierungen von Behinderung in der ICF und der UN-BRK und deren Beitrag zur Verwirklichung des Rechts auf Arbeit
(Nomos, 2018)
Die beiden Konstrukte von Behinderung, die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health, ICF) und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK), betrachten das Phänomen Behinderung aus ähnlichen, aber doch verschiedenen Blickwinkeln. Die ICF ist eine gesundheitsbezogene Klassifikation, die vor allem im Rehabilitationswesen Anwendung findet, wohingegen die ...
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Menschenrechtsabkommen und die Förderung der Partizipation bestimmter Personengruppen
(Beltz Juventa, 2015)
Im Folgenden wird exemplarisch anhand der Behindertenrechtskonvention erörtert, wie die Partizipation von bestimmten Personengruppen gefördert werden kann. Hierbei wird Behinderung intersektional auch zu anderen Differenzkategorien in Beziehung gesetzt und diskutiert, welche rechtlichen, politischen und praktischen Konsequenzen sich aus der Behindertenrechtskonvention ziehen lassen und wie diese umgesetzt werden könnten.