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II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890) Band 2, 1. Teil: Von der zweiten Unfallversicherungsvorlage bis zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 1995)
Die Arbeiten für die zweite Unfallversicherungsvorlage wurden unmittelbar nach dem Scheitern der ersten im Sommer 1881 aufgenommen. Bismarcks Direktiven sahen nun Gefahrengenossenschaften als Träger und eine jährliche Umlage mit Reichszuschuss als Finanzierungsverfahren der öffentlich-rechtlichen Unfallversicherung vor; eine Beteiligung privater Versicherungsanstalten, auch in nur substitutiver Form, wurde kategorisch abgelehnt. Die nach diesen Vorgaben im Frühjahr 1882 fertiggestellte zweite Unfallversicherungsvorlage ...
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III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904) Band 3: Arbeiterschutz
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 2005)
Die Februarerlasse Wilhelms II. von 1890 führten zu der bald Arbeiterschutzgesetz genannten Gewerbeordnungsnovelle vom Juni 1891, mit der die lange Blockade des Ausbaus des gesetzlichen Arbeiterschutzes durch Bismarck überwunden wurde. Die Novelle beinhaltete u. a. das allgemeine Verbot der Sonntagsarbeit und einen elfstündigen Maximalarbeitstag für Fabrikarbeiterinnen, ermöglichte aber auch für männliche Arbeiter Arbeitszeitbegrenzungen in bestimmten Branchen, die zuerst 1896 für Bäckereien eingeführt wurden. Nach ...
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III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904) Band 4: Arbeiterrecht
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 2011)
Fragen und Probleme des gewerblichen Arbeitsrechts erlangten seit den neunziger Jahren des Kaiserreichs wachsende Bedeutung. Auf der betrieblichen Ebene der Arbeitsbeziehungen und Arbeitsverfassung standen die Arbeitsordnungen und Arbeiterausschüsse im Mittelpunkt des Interesses. Für die individuellen Arbeitskonflikte gewann die Streitregelung durch Gewerbegerichte wachsende Bedeutung. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts versuchten Exekutive und Judikative, die Grenzen des Koalitionsrechts enger zu ziehen. In ...
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Zwischen Waschzuber und Wohltätigkeit
(Frauenbeauftragte und Kulturamt, Tübingen, 1991)
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IV. Abteilung: Die Sozialpolitik in den letzten Friedensjahren des Kaiserreichs (1905-1914) Band 4, 3. Teil: Die Jahre 1911-1914
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 2002)
Der Band dokumentiert die sozialpolitischen Entwicklungen und Ereignisse des Jahres 1912. Thematische Schwerpunkte bilden dabei insbesondere der Ruhrstreik im Frühjahr 1912, die unruhige Lage im Buchdruckergewerbe, die rückblickende Bewertung des Angestelltenversicherungsgesetzes und die Diskussion um seine weitere Ausgestaltung, das Erstarken der Angestelltenbewegung, das Arbeitsnachweiswesen, die vor allem in den Kommunen erörterte Frage der Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosenversicherung, der das christliche ...
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II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890) Band 5: Die gesetzliche Krankenversicherung und die eingeschriebenen Hilfskassen
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 2009)
Das Gesetz über die Krankenversicherung der gewerblichen Arbeiter vom 15. Juni 1883 war das erste verabschiedete Reichsgesetz zur Arbeiterversicherung. Dieses brachte reichsgesetzlichen Versicherungszwang und gewährte freie ärztliche Behandlung und Arznei für die versicherten Arbeiter, organisatorisch knüpfte es an die traditionellen gewerblichen Unterstützungskassen an.
Der Band dokumentiert die Entstehung des Gesetzes sowie die mit seiner Einführung verbundenen Probleme: Gründung von gesetzlichen Krankenkassen, ...
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II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890) Band 6: Die gesetzliche Invaliditäts- und Altersversicherung und die Alternativen auf gewerkschaftlicher und betrieblicher Grundlage
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz, 2004)
Der Schwerpunkt des Bandes liegt in der Dokumentation der Entstehung des Gesetzes betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889. Außerdem wird über dessen Durchführung sowie die alternativen bzw. ergänzenden Sicherungssysteme von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Staat (Sächsische Altersrentenbank, Invalidenkasse der Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine, Knappschaften, Kaiser-Wilhelms-Spende) informiert.
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II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890) Band 4: Arbeiterrecht
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 2008)
Die gewerbliche Arbeitsverfassung des Kaiserreichs ruhte auf den beiden Grundpfeilern, die mit der Gewerbeordnung von 1869 eingeschlagen worden waren: dem freien Arbeitsvertrag und der Koalitionsfreiheit. Das auf den beiden Rechtsinstituten aufbauende individuelle und kollektive Arbeitsrecht sind Gegenstand des Quellenbands. Der Band dokumentiert 1. die öffentlichen Debatten über das Arbeitsrecht und Streikwesen, 2. die Bekämpfung der Gewerkschaften durch Polizei und Behörden, 3. wichtige Entscheidungen der ...
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II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890) Band 3: Arbeiterschutz
(Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz, 1998)
Im letzten Jahrzehnt der Kanzlerschaft Bismarcks wurde in Deutschland die gesetzliche Arbeiterversicherung ausgebaut, nicht aber der präventive Arbeiterschutz. Gleichwohl gab es hier beachtliche Initiativen: Der Reichstag beschloss 1887 und 1888 Novellen zur Abänderung der Gewerbeordnung in den Bereichen Frauen- und Kinderarbeit bzw. Sonntagsarbeit. Auf Betreiben Bismarcks lehnte der Bundesrat diese aber ab, so dass sie nicht Gesetz wurden.
Der langwierige Entscheidungsprozess des Reichstags und die Hintergründe der ...
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Vom Proleten zum Industriearbeiter
(Köln : Bund-Verl., 1983)