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Teil eines Buches
Mehr DOMOkratie wagen
(Verlag Julius Klinkhardt, 2016)
Der vorliegende Beitrag untersucht universitäre Möglichkeitsräume als Labor oder Motor für gesellschaftliche Inklusionsprozesse. Dazu fragt er danach, wie das derzeitige Hochschulsystem sich in seinen Strukturen und Angeboten auf die unterschiedlichen Bedürfnisse einer diversen Studierendenschaft einstellt. Neben Passungsproblemen werden Beispiele guter Praxis vorgestellt und an Hand des Projektes Dortmunder Modell: Musik gezeigt, wie derartige Projekte die Lehre sowie das Hochschulleben um Erfahrungsräume für eine ...
Teil eines Buches
Literale Praktiken von ambulant betreuten Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen
(wbv, 2020)
Die LEO-Studien 2010 und 2018 sind für die in Deutschland lebende Wohnbevölkerung repräsentativ. Einige Bevölkerungsgruppen sind jedoch nur in kleinen Fallzahlen in der Studie abgebildet. Das kann den Eindruck erwecken, sie wurden für unwichtig gehalten werden. In der Praxis der Erwachsenenbildung sind jedoch Überlappungen, zum Beispiel zum Bereich Behinderung, an der Tagesordnung (Hirschberg und Lindmeier 2013). Das gilt auch spezifischer für die Alphabetisierung und Grundbildung (Ditschek 2013; Rosenbladt und Bilger ...
Aufsatz
"Diese körperlichen Geschichten sind gar nicht das Problem" - Zum Professionalisierungsbedarf in der Inklusiven Erwachsenenbildung
(2019)
In diesem Beitrag wird das Forschungsprojekt INAZ, „Inklusive Bildung in der Alphabetisierungspraxis und im System des zweiten Bildungswegs – Qualifikationen, Kompetenzen und Bedarfe des pädagogischen Personals“, dargestellt. Im ersten Teil erläutern wir den Hintergrund und die Konzeption des Projektes. Im zweiten Teil des Beitrags zeigen wir anhand erster (qualitativer) Ergebnisse, welche Fortbildungsbedarfe vorhanden sind. Warum das Projekt relevant ist, führen wir anhand des Fortbildungsmoduls im dritten Teil aus.
Teil eines Buches
Ethische Richtlinien für Forschung und Wissenschaft - Menschenrechtsbasierte Grundlagen gemäß Artikel 31 der UN Behindertenrechtskonvention
(Springer VS, 2014)
Die Lebenslagen aller Menschen sollten menschenrechtsbasiert erforscht werden. Welche ethischen Richtlinien in Forschung und Wissenschaft – beispielsweise bei der Erstellung von Indikatoren – beachtet werden müssen, wird anhand der jüngsten Menschenrechtskonvention, der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ausgeführt. Die UN-BRK legt in Artikel 31 die Grundlagen dar, wie personbezogene Daten erfasst, aufgeschlüsselt und verwendet werden sollen, sodass die Menschenrechte derjenigen ...
Teil eines Buches
Replik auf den Text von Katharina Walgenbach: Dekategorisierung - Verzicht auf Kategorien?
(Verlag Julius Klinkhardt, 2018)
Der Text erweckt den Eindruck, als werde die Diskussion um Dekategorisierung nur in der ‚Heil-, Sonder- und Inklusionspädagogik‘ und auch nur im Hinblick auf die Kategorie ‚Behinderung‘ geführt. Dies ist irreführend und stark verengend, denn die Debatte um Dekategorisierung wird, und zwar wesentlich breiter als von Walgenbach angeführt, in den Gender, Postcolonial, Disability und Queer Studies und auch im Kontext des Intersektionalitätsdiskurses geführt – und zwar im Hinblick auf alle Kategorien, deren Verwendung als ...
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Menschenrechtsabkommen und die Förderung der Partizipation bestimmter Personengruppen
(Beltz Juventa, 2015)
Im Folgenden wird exemplarisch anhand der Behindertenrechtskonvention erörtert, wie die Partizipation von bestimmten Personengruppen gefördert werden kann. Hierbei wird Behinderung intersektional auch zu anderen Differenzkategorien in Beziehung gesetzt und diskutiert, welche rechtlichen, politischen und praktischen Konsequenzen sich aus der Behindertenrechtskonvention ziehen lassen und wie diese umgesetzt werden könnten.
Teil eines Buches
Die Fragilität des Körpers
(transcript, 2017)
Schwere Krankheiten, Beeinträchtigungen und Behinderungen werden im öffentlichen wie auch fachlichen Diskurs um Sterbehilfe immer wieder als Begründung benutzt, für die Ermöglichung des ärztlich assistierten Suizids zu plädieren – mit dem Argument, ein entsprechendes Leben sei letztlich „nicht menschenwürdig“. Doch Menschenwürde hat jeder Mensch, bzw. jedem Menschen wird Menschenwürde in den internationalen Menschenrechtsabkommen zugesprochen. Die Achtung der Menschenwürde hat den Stellenwert einer unhintergehbaren ...
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Schritte und Hindernisse auf dem Weg zu einem inklusiven Ausbildungssystem
(Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2014)
Was bringt ein inklusives Schulsystem, wenn der Übergang in Ausbildung und Beruf nicht inklusiv gestaltet ist? Die gemeinsame Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen wird seit Jahrzehnten von vielen Pädagog/ innen in Deutschland als Mittel zur optimalen Förderung und zur Durchsetzung der sozialen Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen favorisiert (siehe hierzu die ersten integrativen Schulversuche an Grund- und Gesamtschulen in Berlin oder Hamburg seit 1975 und die Aufnahme ...
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Social impact assessment of livelihood promotion programmes in Coastal Kenya
(Verlag Julius Klinkhardt, 2016)
Pwani University (Kenya) and the Sociology of Diversity Chair (Technische Universität München) are jointly developing a participatory inclusive instrument for Social Impact Assessment. The project investigates how the framework of Social Return on Investment can be applied to the field of livelihood development for young adults with disabilities. Small-scale tracer studies are used to find out which (broader) benefits have been created for the target group and other stakeholders
by such programmes.
Aufsatz
Behinderung: Neues Verständnis nach der Behindertenrechtskonvention
(2011-11)
Lange Zeit wurde Behinderung als Problem des Einzelnen betrachtet. Die UN-Behindertenrechtskonvention etabliert einen veränderten Blick auf Behinderung: Nicht die Menschen mit Beeinträchtigungen sind behindert, sie werden – durch Barrieren in der Umwelt – behindert. Dieser neue Behinderungsbegriff setzt einen gesellschaftspolitischen Impuls, Behinderung anders zu denken und bei der zukünftigen Fortentwicklung des Rechts und in der gesellschaftlichen Praxis zu beachten.